Die „Pfändung“

Mit dem Begriff „Pfändung“ bezeichnet man die staatliche Beschlagnahme von Gegenständen,
um rechtmässige Forderungen der Gläubiger zu befriedigen.
Begleicht ein Schuldner seine Rechnungen nicht, so kann der Gläubiger seine offenen Forderungen gerichtlich eintreiben.

Die gerichtliche Geldeintreibung nennt man in der Schweiz Betreibung, in Deutschland Zwangsvollstreckung.

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